Situation der Beschäftigten im Gesundheitswesen



Die Covid-19 Krise hat einmal mehr aufgezeigt, wie wichtig der Gesundheitsbereich für Österreich ist und welche Herausforderungen die Beschäftigten im Gesundheitswesen tagtäglich bewältigen. Oftmals entspricht ihre Bezahlung in keinster Weise der geleisteten Arbeit. Daher war schon zu Beginn der Pandemie die Forderungen des ÖGB und der AK, dass der Applaus und die Solidarität mit den Beschäftigten in der Branche nicht ausreichen. Es braucht eine bessere Entlohnung und eine Ausbildungsoffensive, um die angespannte Personalsituation in der Gesundheit zu entlasten.



Eine der Herausforderung in der Gesundheit ist die Vielfalt der Anbieterinnen und Beschäftigungsformen. So gibt es sowohl öffentliche als auch private Gesundheitsunternehmen, das erschwert ein einheitliches Lohnniveau und gleiche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten. Trotzdem muss klar sein, dass alle Beschäftigten einen wertvollen Beitrag zur allgemeinen Gesundheit beitragen, daher fordern wir mehr Respekt und Solidarität mit den Beschäftigten im Gesundheitswesen!



Vor allem Frauen sind in der Pflege und Gesundheitsbereich beschäftigt. Psychische Belastungen, starker Arbeitsdruck und zu wenige Arbeitskräfte zwingen viele Beschäftigte dazu in Teilzeit zu gehen, da der Beruf anders zu belastend ist. Das darf so nicht weitergehen. Es braucht eine umfassende Gesundheits- und Pflegereform sowie mehr Investitionen!
Gesundheit und Arbeitswelt
Die Gesundheitsversorgung ist eine öffentliche Aufgabe und muss es auch bleiben. Der Zugang und die Qualität der Versorgung dürfen nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Patient:innen abhängen, sondern müssen für alle zur Verfügung stehen. Die Corona-Pandemie hat die Notwendigkeit eines starken öffentlichen Gesundheitssektors aufgezeigt. Die Auswirkungen der Pandemie sind nach wie vor zu spüren: Nicht nur die Folgen unzähliger Lockdowns stellen Arbeitnehmer:innen vor große Herausforderungen, sondern auch körperliche Auswirkungen, wie etwa Long-Covid als Folge einer Corona-Erkrankung. Aufgrund der Altersentwicklung der Bevölkerung steigt auch der Bedarf an Pflege. Der wesentliche Baustein ist die Finanzierung. Durch die Schaffung eines Pflegegarantiefonds sollen die Mittel der Länder und des Bundes zusammengeführt und durch eine zweckgewidmete Besteuerung von Vermögen erhöht werden. Um genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung zu haben, müssen die Arbeitsbedingungen dringend verbessert werden, allen voran mit fairen Einkommen und guten Arbeitszeitmodellen.



Es müssen vermehrt Maßnahmen gesetzt werden, damit Menschen länger und gesund arbeiten können. Die betriebliche Gesundheitsförderung muss ausgebaut werden. Betriebe müssen vermehrt für alternsgerechte Arbeitsbedingungen sorgen. Für jedes Alter müssen die optimalen Arbeitsbedingungen geschaffen werden, damit Arbeitnehmer:innen so gesund als möglich in die Pension kommen. Krankheitsfälle könnten zum Beispiel durch eine Reduktion der Arbeitsbelastung verhindert werden. Für Menschen mit besonderen Bedürfnissen müssen zusätzliche Jobmöglichkeiten geschaffen werden. Die gerechte Entlohnung und Sozialversicherung spielen auch hier große eine Rolle.
Österreich hat einen großen Bedarf an Neueinsteiger:innen in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen, um die Versorgung im Gesundheits- und Langzeitpflegesystem weiterhin aufrecht erhalten zu können. Bis 2030 benötigen wir rund 76.000 zusätzliche Mitarbeiter:innen in der Pflege. Attraktive Ausbildungsbedingungen sind ein zentraler Baustein, um diesen Bedarf decken zu können. Wir fordern unter anderem ein existenzsicherndes Ausbildungsgeld während der gesamten Fachausbildung.
Seit mehr als zwei Jahren ist das Corona-Virus ein bestimmendes Element in der Arbeitswelt und Gesellschaft geworden, im Berufsalltag haben sich dadurch viele Veränderungen ergeben. Neben langen Lockdowns, Kurzarbeit und neuen Home-Office-Regelungen sind die gesundheitlichen Auswirkungen des Virus eine zentrale Herausforderung. Long-Covid-Betroffene brauchen klare und einheitliche Regelungen. Long-Covid ist eine mögliche Auswirkung der Infektion mit dem Coronavirus, Betroffene können über mehrere Monate von Symptomen wie Atemnot oder Müdigkeit betroffen sein. Daher muss die Politik Bedingungen schaffen, die eine Genesung vorantreiben und Menschen die Rückkehr in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Dafür sind schnelle und effektive Rehabilitationsmaßnahmen ohne lange Wartezeiten nötig. Das Angebot an Spezialambulanzen mit Therapeut:innen und Fachärzt:innen muss ausgebaut werden. Bei der Rückkehr in den Beruf sollen Angebote wie etwa von fit2work oder die Wiedereingliederungsteilzeit verstärkt genutzt werden. Die Corona-Pandemie hat alle Menschen gefordert, deshalb darf jetzt auch niemand zurückgelassen werden!
Der von der Volksanwaltschaft unlängst aufgedeckte Pflegeskandal in Salzburg zeigt leider wieder sehr deutlich, wie notwendig es ist, mehr und gut ausgebildetes Personal in der Versorgung zu haben. Der vermehrte Einsatz von Pflegeassistenzberufen drängt diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKP) mit der höchsten pflegerischen Qualifikation aus der direkten Patient:innenversorgung. Die Folge ist eine strikte Arbeitsteilung in der pflegerischen Versorgung und führt in Kombination mit Arbeitsverdichtung und Zeitdruck zu Qualitätsverlusten in der Gesundheitsversorgung und Pflege. Diese Entwicklung muss dringend gestoppt werden, da sonst qualitätsvolle Pflege, Patient:innensicherheit und Behandlungserfolge nicht mehr sichergestellt sind.
Es sind bei allen Trägern und Settings flächendeckend Missstände feststellbar. Besonders auffällig ist, dass sich die Probleme in profitorientierten Unternehmen verschärfen. Die GuKG Novelle 2022 bewirkt keine nachhaltigen Verbesserungen für die Berufsangehörigen. Die Erweiterungen der Kompetenzen der Pflegeassistenzberufe ohne entsprechende Ausbildungen scheinen von Einsparungsgedanken motiviert. An der prekären Situation der Pflegenden ändert sich damit wenig. Im Gegenteil, dadurch wird in der Teamzusammensetzung der Anteil von DGKP reduziert. Die Pflegefachassistenz (PFA) muss aus ökonomisch motivierten Gründen zunehmend die Rolle der DGKP übernehmen, was zu Deprofessionalisierung mit einhergehenden Qualitätsverlusten führt. Es braucht also einen Stopp dieses Trends und eine verstärkte Investition in Aus- und Weiterbildungen sowie in Umqualifizierungen!
Schlagworte wie Fachkräftemangel oder Mangelberufe häufen sich in den letzten Jahren. Politik und Unternehmen waren viel zu lange untätig – Fachkräfte fallen schließlich nicht vom Himmel. Ein Bündel an Maßnahmen ist notwendig, um den – oft selbstgemachten – Bedarf an Fachkräften zu beheben: gezielte Investitionen in die Ausbildung junger, neuer Fachkräfte und in die Umqualifizierung und Umschulung älterer Arbeitnehmer:innen. Wir fordern einen Weiterbildungsfonds, der von österreichischen Unternehmen finanziert wird. Damit soll eine jährliche Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer:innen geschaffen werden. Das muss mit einer jährlichen bezahlten Weiterbildungswoche verknüpft sein, damit die Arbeitnehmer:innen einen Anreiz für Weiter- und Umqualifizierungen haben. Auch die Arbeiternehmer:innen der Zukunft sollen gefördert werden, etwa über eine wirklich flächendeckende, gerechte und transparente Schulförderung.
2017 gelang die Einführung des kollektivvertraglichen Mindestlohns von 1.500 Euro brutto pro Monat. Das war ein wichtiger Zwischenschritt hin zum damals nächsten definierten Ziel von 1.700 Euro brutto pro Monat. Von rund vier Millionen Arbeitnehmer:innen verdienen rund 200.000 immer noch weniger als 1.700 Euro brutto. Angesicht der Teuerung und der damit immer höheren Lebenskosten fordern wir jetzt einen Mindestlohn von 2.000 Euro.
Obwohl auf dem Weg zur Inklusion von Menschen mit Behinderung schon viel passiert ist, haben sie es am Arbeitsmarkt nach wie vor besonders schwer. Die Arbeitsmarktstatistik zeigt, dass sie es ungleich schwerer haben, einen Arbeitsplatz am regulären Arbeitsmarkt finden. Etwa 26.000 Menschen sind in Österreich in sogenannten Werkstätten beschäftigt. Das sind Einrichtungen der Bundesländer, die Menschen mit Behinderung eine anspruchsvolle Tätigkeit ermöglicht. Für Menschen mit Behinderung, die als arbeitsunfähig eingestuft werden, fallen allerdings nicht mehr in die Zuständigkeit des AMS, sondern in die der Länder. Eine weitere Einschränkung ist, dass Beschäftigte in Werkstätten nicht als Arbeitnehmer:innen gelten, und daher keinen Anspruch auf eine eigene Pensions- und Krankenversicherung haben. Das ist unzumutbar, daher fordern wir eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung sowie eine faire Entlohnung statt des Taschengeldes, das aktuell ausbezahlt wird. Wir fordern ein Ende der Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten.